Fragen von A-Z

/Fragen von A-Z
buch mit stift

Leider konnten die Versprechen vieler Versicherungsunternehmen, die beim Abschluss gemacht wurden, nicht eingehalten werden. Der Grund liegt in hohen Kosten, die je nach Versicherer 25 % – 50 % betragen (Verwaltung/Vertrieb/Risikoschutz). Wenn Sie also z.B. mtl. € 100 in Ihre Police eingezahlt haben, werden je Versicherer nur 50 € – 75 € angespart. In der Vergangenheit gelang es den Versicherern die hohen Kosten mit Ø Verzinsung von 6,5 % aufzufangen. Seit vielen Jahren ist es aber wegen der weltweiten Zinspolitik sehr schwer diese Verluste wieder herauszuholen.

In zahlreichen Fällen liegt der Rückkaufswert sogar weit unterhalb der eingezahlten Prämie, ein Widerruf kann wirtschaftlich sehr sinnvoll sein.

Wir prüfen mehrere Fristen: Grundsätzlich gilt, dass bei nahezu allen privaten Renten- und Lebensversicherungen die im Zeitraum vom 01.01.1991-2013 abgeschlossen wurden die Versicherer in diesem Zeitraum ihren Belehrungspflichten nicht ausreichend nachgekommen sind. Die Rechtsfolgen und Ansprüche sind aber unterschiedlich zu bewerten, ob der Vertrag z.B. nach der VVG Reform, die am 28.07.1994 in Kraft trat, abgeschlossen wurde oder ob dann ab dem 01.01.2008 das Recht auf eine „Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung“ eingeschränkt wurde.

Mit Urteil vom 07. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11) hatte der BGH entschieden, dass Verbraucher, die bei Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht ordnungsgemäß über ihr Recht zum Widerspruch belehrt wurden, auch heute noch ein Widerspruchsrecht zusteht. Gleiches gilt, wenn der Versicherer keine Versicherungsbedingungen und weiteren Verbraucherinformationen überreicht hat.

Neben noch aktiven, laufenden Verträgen können auch beitragsfrei gestellte und sogar gekündigte Verträge widerrufen werden. Es ist sogar möglich steuerlich geförderte Produkte wie Riester Renten, Rürup Renten und betriebliche Altersversorgungen zu widerrufen und rückabzuwickeln.

Die Ausübung des Widerspruchsrechts hat zur Folge, dass der Versicherer die gezahlten Prämien zurückerstatten muss. Mit 2 weiteren Urteilen vom 29. Juli 2015 (Az.: IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der BGH entschieden, welche Positionen bei einer Rückabwicklung nach erfolgtem Widerspruch dem Versicherungsnehmer zustehen und welche in Abzug zu bringen sind.
Der Versicherer darf demnach die, nicht aber die Abschluss- u. Verwaltungskosten und die Ratenzahlungszuschläge in Abzug bringen. Außerdem hat der Versicherer die aus den Prämien tatsächlich gezogenen Nutzungen zu erstatten.

Mitunter zeigen sich die Versicherungsunternehmen trotz klarer Rechtslage sehr hartnäckig. Zum Beispiel liegt die Beweislast für die *Ziehung von Nutzungen beim Versicherungsnehmer, heißt die bloße Vermutung einer Renditeerzielung in bestimmter Höhe reicht nicht aus. Der Versicherungsnehmer muss demnach die Ertragslage des jeweiligen Versicherers über ein Gutachten nachweisen (BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az.: IV ZR 513/14). Einem Versicherungsnehmer ist daher anzuraten, dass er die Hilfestellung von erfahrenen Rechtsdienstleistern, Gutachtern und Anwälten in Anspruch nimmt.
*Das ist die Nutzungsentschädigung, die einem Kunden zusteht, da die Lebensversicherung mit Ihrem Geld gearbeitet hat, obwohl der Lebensversicherungsvertrag rechtlich nie zustande gekommen ist. Die Höhe des Mehrertrags ist von Vertrag zu Vertrag natürlich unterschiedlich. Er hängt von der Wirtschaftlichkeit des Versicherers und natürlich von der Wertentwicklung Ihres alten Vertrags ab.

Kaum zu glauben, aber wahr: Auch bei einer beitragsfreien oder auch bereits erfolgten Auszahlung des Rückkaufswertes aufgrund Kündigung kann ein Widerruf wirtschaftlich sehr sinnvoll sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klar entschieden, dass der Widerruf einer fehlerhaften Lebensversicherung auch dann möglich ist, wenn bereits vorher gekündigt wurde und der Rückkaufswert ausgezahlt ist. Bedingung ist lediglich, dass die Kündigung nach dem 1.1.2003 erfolgte. Bei einem erfolgreichen Widerruf haben sie Anrecht auf Rückzahlung Ihrer Beiträge, die Ratenzahlungszuschläge und eine angemessene Verzinsung.
Wenn der Vertrag beitragsfrei läuft oder nach einer Kündigung ausgezahlt wurde nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir kümmern uns darum.

Sofern es sich um die Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung handelt, hat der Versicherer neben den oben genannten Abschluss- und Verwaltungskosten den aktuellen Fondswert herauszugeben. Das Verlustrisiko aus der Anlage der Sparanteile in die Fonds trägt der Versicherungsnehmer (siehe BGH, Urteil vom 21.03.2018, Az: IV ZR 353/16). Wurden allerdings mit den in Fonds angelegten Sparanteilen Gewinne erzielt, stehen diese dem Versicherungsnehmer zu (siehe ebenfalls BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az.: IV ZR 513/14).

Bei der Frage wie schnell Sie an Ihr Geld kommen geht es u.a. darum um welchen Versicherer es sich handelt. Zu berücksichtigen sind auch die unterschiedlichen Kostenquoten und auch die Strategien der Versicherer. Zum einen gibt es Anbieter, die sich dem BGH-Urteil beugen und andere Lebensversicherungen legen es eher auf eine Prozessverschleppung an und hoffen scheinbar, dass dem Kunden ein Prozess zu mühsam und aufwendig wird.
Wir bieten daher mehrere Modelle bei denen sie bereits nach 18 Arbeitstagen eine erste Auszahlung erhalten. Aktuell dauert es dann je nach Fall 3 – 36 Monate bis weitere finale Abrechnungen auf Ihr Konto gezahlt werden.

Die Ersteinschätzung Ihres Vertrages ist immer kostenfrei. Erst nach der Ersteinschätzung und der Berechnung Ihres möglichen Vorteils entscheiden Sie, ob Sie den Widerruf erklären möchten. Zusätzlich prüfen wir, ob es für den Fall einer Klage eine bestehende Rechtsschutzversicherung gibt oder ob wir alternativ einen Prozesskostenfinanzierer einschalten, der die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen wird. Alle Kosten werden immer transparent offengelegt.
Modell A: Sofortauszahlungsoption
➡ Nach unserer Erstprüfung wird die Beitragszahlung eingestellt
➡ Sie bekommen nach nur 18 Tagen den 1. Abschlag von 70 % des Rückkaufswertes auf Ihr Konto
➡ Sie erhalten einen Beratungscheck „Sachwertsicherung 4 Verteidiger : 2x Mittelfeld: 2 Stürmer“
➡ Im Hintergrund läuft der Widerruf durch alle Instanzen
➡ Je nach Versicherer erhalten Sie über 1 – 3 Jahre verteilt weitere Zahlungen
➡ Der Rechtsdienstleister übernimmt inklusive Gutachtenerstellung die gesamte Abwicklung
➡ 1. Schritt Anwaltsmandat 119 €: Abrechnung der Gesamtkosten von 25 % mit der Schlusszahlung
➡ Die Mehrauszahlung liegt nach Kosten erfahrungsgemäß zwischen 25 – 300 %

Modell B: Prozesskosten-Finanzierung
➡ Nach unserer Erstprüfung wird die Beitragszahlung eingestellt
➡ Sie erhalten den 1. Abschlag von 92,5 % /Fondpolicen 72,5 % des Rückkaufswertes auf Ihr Konto
➡ Sie erhalten einen Beratungscheck „Sachwertsicherung 4 Verteidiger : 2x Mittelfeld : 2 Stürmer“
➡ Im Hintergrund läuft der Widerruf durch alle Instanzen
➡ Je nach Versicherer erhalten Sie über 1 – 3 Jahre verteilt weitere Zahlungen
➡ Der Rechtsdienstleister übernimmt inklusive Gutachtenerstellung die gesamte Abwicklung
➡ Die Mehrauszahlungen liegt nach Kosten erfahrungsgemäß zwischen 15 – 100 %
➡ Prozesskosten- Finanzierer trägt das gesamte Risiko, erhält aber von dem Mehrerlös 50 %

Je besser die Unterlagen (Antrag/Versicherungsschein/Nachträge/Bestätigung Rückkaufswert) vorbereitet sind, umso schneller läuft das Verfahren. Natürlich können auch Fälle zum Erfolg geführt werden bei denen nicht alle Dokumente vorliegen. In diesem Fall erteilen sie uns entsprechende Vollmachten auf Vertragseinsicht, bzw. belegt die umfassende Datenbank unsere kooperierenden Rechtsdienstleister wo welche Belehrung steht.
Da sie als Kunde zum Thema Nutzungsentschädigung in der Beweispflicht sind werden die notwendigen Gutachten ebenfalls über die kooperierenden Rechtsdienstleister erstellt.

Vom Prinzip her brauchen Sie für den Widerruf keinen Anwalt. Von dem Widerruf Ihre Lebens- oder Rentenversicherung auf gut Glück ist aber abzuraten. Da sie als Kunde zum Thema Nutzungsentschädigung in der Beweispflicht sind, wird die Versicherung ihnen oft viel zu wenig Geld auszahlen, den Widerruf ganz ablehnen oder die Rückabwicklung erfahrungsgemäß bewusst verschleppen. Daher ist es sinnvoll, professionelle Unterstützung erfahrener Rechtsdienstleister in Anspruch zu nehmen, die sie im Team aus Anwälten, Gutachtern, Prozesskostenfinanzierern und Versicherungsprofis bei voller Kostentransparenz bei Ihrem Widerruf unterstützen.

Grundsätzlich ja, denn der Rechtschutzfall liegt nach Rechtsprechung des BGH in einer unberechtigten Zurückweisung eines berechtigten Widerspruchs. Sie sollten allerdings vor dem Widerspruch bereits eine Rechtsschutzversicherung haben und auf mögliche Wartezeiten achten. Sollten Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie gern.

Bei einem Verkauf erhalten Sie sofort eine Auszahlung und im Hintergrund wird ihre Versicherung durch den Ankäufer weiterhin bezahlt. Der volle Versicherungsschutz inklusive aller vereinbarten Zusatzmodule bleibt bestehen und sie haben die vertragliche Zusicherung auf den Rückerwerb, um die Ablaufleistung oder Versicherungsleistungen zu erhalten.

Die Beleihung ist eine günstige Alternative um kurzfristig Liquidität abzurufen. Die Versicherung bleibt bestehen und eine Beleihung auf dem Zweitmarkt ist weitaus günstiger, als der Dispokredit. Der Grund liegt in der Sicherheit des Rückkaufwertes, wodurch auch ein SCHUFA-Eintrag oft nicht notwendig ist

Weitere Fragen ?

question Rückabwicklung Lebensverischerung