AGB

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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

zur Inanspruchnahme und Nutzung der Produkte der go-digital24

I. Allgemeine Regelungen § 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (künftig AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der unit card OHG (HRA 2136) An der Stadtautobahn 62, 18119 Rostock, vertreten durch deren Geschäftsführer Björn Vogel geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: ANBIETERIN).

(2) Die ANBIETERIN bietet kostenpflichtige Produkte und Leistungen rund um die Digitalisierung von Unternehmungen und die Anbindung an die Kunden-Einkaufs-Tarifcheck und Buchungs-Community „meine-deals“+ „direktbucher-hotel“ + „tarifcheck24.online“. Die ANBIETERIN erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, die jederzeit auf dieser Website einsehbar sind und dem Kunden, im Falle eines Online-Vertragsschlusses via E-Mail und im Falle eines Offline-Vertragsschlusses je nach Kundenwunsch via E-Mail, Telefax oder Post übersandt werden.

§ 2 Registrierung, Nutzungsvoraussetzungen und –pflichten

(1) Vor einer Nutzung der Internetplattform der ANBIETERIN und der Inanspruchnahme deren kostenpflichtigen Produkte und Leistungen als Kunde ist ein Vertragsabschluss bei der ANBIETERIN erforderlich. Der Vertragsabschluss kann sowohl auf der Internetplattform aber auch Offline über einen Außendienstmitarbeiter erfolgen und ist nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB nicht aber für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB möglich.

(2) Die ANBIETERIN behält sich das Recht vor, Anträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen. Zum Vertragsabschluss hat der Kunde das auf der Internetplattform der ANBIETERIN vorhandene elektronische Anmeldeformular auszufüllen und es auf dem elektronisch vorgegebenen Weg an die ANBIETERIN zu übersenden. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind dabei vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online, per E-Mail unter der Adresse kontakt@unit-card.de oder via Telefax 0381-54843-0 oder postalisch an o.g. Anschrift vorgenommen werden.

§ 3 Vertragsschluss /Vertragssprache

(1) Die Präsentation der Waren insbesondere auch im Internet stellt noch kein bindendes Angebot der ANBIETERIN dar. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Eine Bestellung ist online ebenso wie offline möglich. Für den Kunden besteht die Möglichkeit, mit der ANBIETERIN nach seiner Wahl einen Vertrag online durch entsprechende Online-Registrierung oder offline durch Zeichnung und Übermittlung der zur Verfügung gestellten Vertragsdokumente abzuschließen.

(2) Bei einer Offline-Bestellung werden auf Kundenwunsch ein verbindliches Angebot und eine Kopie der AGB via E-Mail, übersandt. Das unterschriebene Vertragsformular ist als Original an die ANBIETERIN zu senden. Zudem akzeptiert der Kunde mit Unterschrift auf dem Antragsformular diese AGB als zur Kenntnis genommen.

(3) Dieses Offline-Angebot bleibt ab Zugang beim Kunden 14 Tage gültig. Mit Unterzeichnung des Vertragsangebotes durch den Kunden kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Maßgeblich für die Wahrung der 14-Tages-Frist ist insoweit der Eingang des vom Kunden unterzeichneten Vertragsangebotes bei der ANBIETERIN. Die Annahme des Vertrages erfolgt durch gesonderte weiterer E-Mail.

(4) Die ANBIETERIN ist berechtigt, die Online-Bestellung des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. Der Kunde wird über den Eingang der Bestellung per E-Mail informiert. Diese Bestellbestätigung stellt nicht die Annahme des Vertrages durch die ANBIETERIN dar. Die Annahme des Vertrages erfolgt durch gesonderte weiterer E-Mail.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise, Vergütungen und Gebühren verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen MwSt., es sei denn, dass direkt bei der jeweiligen Preisauszeichnung des Produktes etwas Anderes angezeigt wird. Vereinbarte Nebenleistungen und von der ANBIETERIN vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Kunden.

(2) Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Die ANBIETERIN ist in zumutbarem Umfang zur Ausführung und Abrechnung von Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt.

(3) Als Zahlungsmöglichkeit steht dem Kunden bei der Erstbestellung das Lastschriftverfahren und bei allen Folgezahlung das Lastschriftverfahren oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet die ANBIETERIN eine angemessene Gebühr für die Rücklastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die geltend gemachte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten ist.

(5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die ANBIETERIN zur Berechnung von Verzugszinsen gegenüber Unternehmen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn unit card eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen bekannt, ist unit card berechtigt, alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann unit card vom Vertrag zurücktreten.

(6) Gegen Forderungen der ANBIETERIN kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Liefer- und Leistungsfrist

(1) Liefer- und Leistungstermine sowie Liefer- und Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefer- und Leistungstermin oder eine neue Liefer- oder Leistungsfrist zu vereinbaren.

(2) Wegen Liefer- oder Leistungsverzuges kann der Kunde dann vom Vertrag zurücktreten bzw. einen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn eine durch die ANBIETERIN verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten ist und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad etc. dieser Lieferung oder Leistung angemessene, Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

(3) Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, usw., verlängern, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und/oder Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder die Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird unit card von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Liefer- und/oder Leistungszeit oder wird unit card von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich unit card nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde.

§ 6 Dauer des Vertrages / Beendigung des Vertrages

(1) Die Dauer eines jeweiligen Vertrages als Dauerschuldverhältnis richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaketes (siehe unter III). Erfolgt bis zum Vertragsende hieraufhin keine Vertragskündigung durch den Kunden, verlängert sich das Vertragsverhältnis mit Vertragsende automatisch, wobei die Einzelheiten der Verlängerunsdauer sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaketes (siehe unter III) richten.

(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax oder für den Fall einer ordentlichen Kündigung als gewahrt gilt.

§ 7 Datenschutzerklärung

(1) Nachfolgend ist die Datenschutzerklärung der ANBIETERIN zu finden.

(2) Die ANBIETERIN setzt Cookies ein, um Anfragen und Anforderungen des Interessenten zuordnen zu können. Durch Cookies wird die ANBIETERIN in die Lage versetzt, die Häufigkeit von Seitenaufrufen und die allgemeine Navigation zu messen.

(3) Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit der Kunde diese im Rahmen des Bestell- oder Registrierungsvorgangs freiwillig mitteilt. Die ANBIETERIN verwendet die übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail- Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Überweisungsdaten) ohne gesonderte ausdrückliche Einwilligung gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages.

(4) Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, nämlich der Auslieferung, werden die personenbezogenen Daten des Kunden an den Spediteur weitergeleitet, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Der Spediteur ist ebenfalls verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts zu verwenden.

(5) Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Kunden gelöscht. Daten, die aus steuer- oder handelsrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden nach Abwicklung des Vertrages gesperrt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung seiner personenbezogenen Daten eingewilligt hat.

(6) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich Auskunft zu seinen Daten sowie Änderung, Sperrung oder Löschung seiner Daten zu verlangen. Sofern der Kunde weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung der Daten des Interessenten gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse kontakt@unit-card.de oder unter der in § 1 genannten Postanschrift zur Verfügung.

(7) Diese Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Website der ANBIETERIN einsehbar und abrufbar.

§ 8 Haftungsausschluss /Haftungsfreistellung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die ANBIETERIN lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Übergabe des Websiteproduktes) durch die ANBIETERIN, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von der ANBIETERIN, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf Computer-Servern entstehen, haftet die ANBIETERIN nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der ANBIETERIN, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Kunden sind für die ANBIETERIN fremde Informationen im Sinne des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Der Kunde stellt die ANBIETERIN, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen diesen Vertrag oder sonst geltendes Recht im Zusammenhang mit der Nutzung des Websitesproduktes auf die erste Anforderung der ANBIETERIN von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die der ANBIETERIN in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 9 Anwendbares Recht/ Abweichender Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz der ANBIETERIN.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die ANBIETERIN ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Die ANBIETERIN wird Änderungen mit einer angemessenen Frist von einem Monat vor Inkrafttreten der Änderung ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Kunde die Änderung ausdrücklich an.

(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

II. Besondere Bedingungen zu den angebotenen Produkten und Leistungen

§ 1 Besondere Bedingungen für Domains

(1) Bei Bereitstellung einer eigenen Domain, tritt die ANBIETERIN für das erforderliche Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligem Domain-Name-Registrar (künftig: DNR) als Vermittlerin auf. Die ANBIETERIN wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig. Maßgeblich sind die Registrierungsbedingungen und Richtlinien des jeweiligen DNR.

(2) Zwecks Registrierung der gewünschten Domain werden die erforderlichen Daten im Rahmen eines automatisierten Verfahrens an den jeweiligen DNR übermittelt. Der DNR vergibt die Domains sodann nach dem Prioritätsprinzip. Einen Einfluss auf die Domain- Vergabe kann die ANBIETERIN nicht nehmen. Ferner kann sie nicht gewährleisten, dass die Domain wie gewünscht zugeteilt bzw. registriert wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

(3) Der Kunde unterliegt einer Mitwirkungspflicht. Dieser muss insbesondere dafür Sorge tragen, an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung einer Domain erforderlich sind, mitzuwirken. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass eine ihm zugeteilte bzw. registrierte Domain und die unter dieser Domain bereitgestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Domain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Anbieter freizustellen. Die ANBIETERIN ist berechtigt, sowohl bei tatsächlicher als auch behaupteter Rechtsverletzung, sofern eine Rechtsverletzung zur Überzeugung der ANBIETERIN aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich gilt, die Domain und deren Inhalt unverzüglich zu sperren.

(4) Die ANBIETERIN ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung des gesamt fälligen Entgelts des Vertrages vorzunehmen.

(5) Die ANBIETERIN ist für den Fall der Beendigung eines Domainhostings berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

§ 2 Bedingungen für Webhosting

(1) Im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten stellt die ANBIETERIN dem Kunden entsprechend dem zugrundeliegenden Vertrag (Pakete und Optionen) Speicherkapazität auf einem Internetserver zur Verfügung.

(2) Die ANBIETERIN ist berechtigt, zwecks Vermeidung erheblicher Störungen des Netzes, ihres Dienstes oder gespeicherter Daten, insbesondere aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, des Datenschutzes, der Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten, ihre Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen. Die ANBIETERIN gewährt eine Erreichbarkeit ihrer Server von 99 % (Jahresdurchschnitt). Hiervon sind technische und sonstige Probleme ausgenommen, die nicht im Einflussbereich der ANBIETERIN liegen und insoweit nicht von ihr zu vertreten sind. Über Wartungsarbeiten, die im Rahmen eines Zeitfensters planbar sind, wird der Kunde vorab benachrichtigt.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine statische bzw. feste IP-Adresse oder einen eigenen physischen Server für seine Inhalte.

(4) Der Betrieb erfolgt auf leistungsfähigen Servern mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite. Schwankungen in der tatsächlichen dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite können nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

(5) Der ANBIETERIN steht es frei, im Zuge des technischen Fortschritts auch neue bzw. andere Technologien, Systeme und Standards in Gebrauch zu nehmen, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

§ 3 Besondere Bedingungen für die Social Media Plattform / Website

(1) Das Design der Social Media Plattform / Website (künftig: Internetpräsenz) wird dem Wünschen und Vorstellungen des Kunden entsprechend gestaltet, wobei der Kunde bis zu dreimal eine kostenlose Änderung des Designs bis zur Fertigstellung und Abnahme verlangen kann. Die Parteien legen für die Internetpräsenz Art und Umfang der Designarbeiten fest. Die von der ANBIETERIN zur Gestaltung der Internetpräsenz zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Grafiken, Film und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit ausschließlich zur Gestaltung und Verwendung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Für entstehende Schutzrechte an der Internetpräsenz (z. B. urheberrechtlicher Schutz von Texten oder Grafiken) wird dem Kunden von der ANBIETERIN das erforderliche Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck entsprechend des Nutzungsumfangs, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich übertragen. Dem Kunden wird insoweit ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, welches nicht an Dritte übertragen werden kann. Zudem ist der Kunde nicht berechtigt, die schutzfähigen Leistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der ANBIETERIN entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden. Nach Beendigung des Vertrages sind die zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Materialien zu entfernen und zu löschen.

(2) Sofern der ANBIETERIN vom Kunden Text-, Film- oder Bildmaterial entsprechend seinen Vorstellungen zur Verfügung gestellt werden, so verpflichtet sich die ANBIETERIN ausschließlich das vom Kunden vorgelegte Material bei der Erstellung der Internetpräsenz zu verwenden (Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Kunden). Eine Verpflichtung der ANBIETERIN zur Überprüfung etwaiger immaterieller Rechte Dritter an dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Material besteht, außer im Falle eines offensichtlichen Verstoßes, nicht. Der Kunde räumt der ANBIETERIN unentgeltlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihm oder in seinem Namen gestellten rechtlich geschützten Inhalte, Informationen und Daten zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten sowie diese Rechte auf Dritte, wie Subunternehmer zu übertragen. Ferner wird der ANBIETERIN die zur Erfüllung der auf diesen AGB basierenden Verträge erforderlichen Vertretungsrechte, und Rechte, im Namen des Kunden Aussagen zu tätigen und zu veröffentlichen, durch den Kunden eingeräumt. Die Rechteeinräumung erfolgt im Hinblick auf den örtlichen, sachlichen, zeitlichen und persönlichen Umfang nur insoweit, als sie zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch die ANBIETERIN erforderlich ist und erlischt anschließend automatisch. Der Kunde weist die ANBIETERIN vor Ergreifung rechtlicher Schritte auf eine Nutzung der Rechte außerhalb dieses Rahmens hin und gibt der ANBIETERIN eine Gelegenheit, die Nutzung der Rechte einzustellen oder auf den erforderlichen Umfang einzuschränken.

(3) Im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander ist ausschließlich der Kunde zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben oder sonstiger Einschränkungen hinsichtlich des Inhaltes der in Auftrag gegebenen Internetpräsenz, insbesondere auch für die Beachtung von Urheberrechten und anderer immaterieller Rechte Dritter verantwortlich.

(4) Die ANBIETERIN kann die Erstellung der Internetpräsenz verweigern, wenn hierdurch gegen Gesetze, Verbote oder andere Auflagen verstoßen wird und insbesondere Rechte Dritter dieser entgegenstehen.

(5) Nach Fertigstellung der Internetpräsenz, an welcher der Kunde neben der ANBIETERIN die Administrations-Rechte erhält, wird diese dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. Die Abnahmevoraussetzungen liegen vor, wenn die ANBIETERIN dem Kunden die Internetpräsenz gemäß vertraglicher Vereinbarung zur Verfügung stellt. Der Kunde prüft innerhalb von sieben Werktagen die Abnahmefähigkeit der Internetpräsenz. Wenn die Internetpräsenz in allen essentiellen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt, hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Wenn der Kunde sich innerhalb der sieben Werktage überhaupt nicht erklärt, gilt sie als abgenommen. Erklärt der Kunde nicht die Abnahme, so hat der Kunde der ANBIETERIN schriftlich eine konkrete Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel mitzuteilen. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat die ANBIETERIN eine mangelfreie und abnahmefähige Internetpräsenz der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen. Der Kunde prüft sodann innerhalb von fünf Werktagen nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können. Wenn die Internetpräsenz die Prüfung durch den Kunden erfolgreich bestanden hat, hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Wenn der Kunde sich innerhalb der fünf Werktage überhaupt nicht erklärt, gilt sie als abgenommen. Eine Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Mängel ist durch den Kunden nicht möglich. Mängel sind dann als unwesentlich anzusehen, wenn die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch die ANBIETERIN. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzulisten.

(6) Die ANBIETERIN leistet dafür Gewähr, dass die Internetpräsenz vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Die ANBIETERIN leistet für Mängel der Internetpräsenz zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Für den Fall, dass der ANBIETERIN die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen des Haftungsausschlusses (gemäß I. § 8) statt der Leistung verlangen. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Internetpräsenz. Hinsichtlich etwaiger Ansprüche, die auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten der ANBIETERIN, die auf Verletzung einer von der ANBIETERIN abgegebenen Garantie oder auf Arglist gestützt werden, und bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(7) Bei der Verwendung der Internetpräsenz durch den Kunden wird dieser dafür Sorge tragen, dass nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen und die ANBIETERIN von sämtlichen gegen sich gerichteten Ansprüchen Dritter freigestellt wird, die auf einen rechtswidrigen Einsatz der Internetpräsenz beruhen. Die ANBIETERIN wird auf ihr erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter durch den Kunden freigestellt, die durch einen nicht vertragsgemäßen Einsatz der Internetpräsenz durch den Kunden begründet sind. Der Kunde trägt sämtliche der ANBIETERIN für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter beruhen, sofern er die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(8) Bei der Einbeziehung von Inhalten oder Diensten Dritter (z.B. Social Media Plattformen) ist der Vertrag zwischen dem Kunden und ANBIETERIN von den Regelungen der Vereinbarung mit dem Dritten abhängig. Falls die Inhalte oder Dienste durch den Dritten eingeschränkt oder eingestellt werden, trifft die ANBIETERIN insoweit keine Verantwortung, sofern es sich nicht um einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der ANBIETERIN handelt. Werden Gebühren für das Bereitstellen der Inhalte oder Dienste durch den Dritten eingeführt, steht der ANBIETERIN das Recht zu, die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Inhalte oder Dienste nach erfolgter Rücksprache fortsetzen möchte und die Gebühr zu Lasten der ANBIETERIN gehen würde.

(9) Die ANBIETERIN darf die Internetpräsenz oder Teile davon für Eigenwerbung nutzen sowie Kunden als Referenz angeben. Der ANBIETERIN wird das Recht eingeräumt auf der Internetpräsenz des Kunden als Urheber genannt zu werden. Neben dem (c)-Vermerk darf die ANBIETERIN auf der Internetpräsenz des Kunden einen direkten Hyperlink auf die eigene Internetpräsenz einrichten.

(10) Für die Dauer der Vertragslaufzeit erwirbt der Kunde bei der ANBIETERIN ein einfaches Nutzungsrecht für die ihm zur Verfügung gestellte Internetpräsenz, welches nicht an Dritte übertragen werden kann. Insoweit wird auf die Bestimmungen von II. § 3 Abs. 1 verwiesen. Ein Anspruch auf Überlassung auf die bei der Erstellung entstehenden Quell-Codes oder andere Daten steht dem Kunden nicht zu.

(11) Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Internetpräsenz eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte auf seiner Internetpräsenz weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen.

(12) Hat nur der Kunde die erforderlichen Administratorenrechte für die eingestellte Internetpräsenz (Social Media Plattform), so ist der Kunde für deren Inhalt allein verantwortlich.

§ 4 Bedingungen für Software / App

(1) Die Gestaltung der Software / App (künftig: Software) erfolgt auf Basis der Wünsche und Vorgaben des Kunden passend zur Internetpräsenz. Die Parteien legen für die Software Art und Umfang der Gestaltung fest. Die von der ANBIETERIN zur Gestaltung der Software zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Grafiken, Film und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit ausschließlich zur Gestaltung und Verwendung der vertragsgegenständlichen Software nutzen. Für entstehende Schutzrechte an der Software (z. B. urheberrechtlicher Schutz von Texten oder Grafiken) wird dem Kunden von der ANBIETERIN das erforderliche Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck entsprechend des Nutzungsumfangs, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich übertragen. Dem Kunden wird insoweit ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, welches nicht an Dritte übertragen werden kann. Zudem ist der Kunde nicht berechtigt, die schutzfähigen Leistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der ANBIETERIN entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden. Ein Anspruch auf Überlassung auf die bei der Erstellung entstehenden Quell-Codes oder andere Daten steht dem Kunden nicht zu. Nach Beendigung des Vertrages sind die zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Materialien zu entfernen und zu löschen.

(2) Sofern der ANBIETERIN vom Kunden Text- oder Bildmaterial entsprechend seinen Vorstellungen zur Verfügung gestellt werden, so verpflichtet sich die ANBIETERIN ausschließlich das vom Kunden vorgelegte Material bei der Erstellung der Software zu verwenden (Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Kunden). Eine Verpflichtung der ANBIETERIN zur Überprüfung etwaiger immaterieller Rechte Dritter an dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Material besteht, außer im Falle eines offensichtlichen Verstoßes, nicht. Der Kunde räumt der ANBIETERIN unentgeltlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihm oder im seinem Namen gestellten rechtlich geschützten Inhalte, Informationen und Daten zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten sowie diese Rechte auf Dritte, wie Subunternehmer zu übertragen. Ferner wird der ANBIETERIN die zur Erfüllung der auf diesen AGB basierenden Verträge erforderlichen Vertretungsrechte, und Rechte, im Namen des Kunden Aussagen zu tätigen und zu veröffentlichen, durch den Kunden eingeräumt. Die Rechteeinräumung erfolgt im Hinblick auf den örtlichen, sachlichen, zeitlichen und persönlichen Umfang nur insoweit, als sie zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch die ANBIETERIN erforderlich ist und erlischt anschließend automatisch. Der Kunde weist die ANBIETERIN vor Ergreifung rechtlicher Schritte auf eine Nutzung der Rechte außerhalb dieses Rahmens hin und gibt der ANBIETERIN eine Gelegenheit, die Nutzung der Rechte einzustellen oder auf den erforderlichen Umfang einzuschränken.

(3) Im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander ist ausschließlich der Kunde zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben oder sonstigen Einschränkungen hinsichtlich des Inhaltes der in Auftrag gegebenen Software, insbesondere auch für die Beachtung von Urheberrechten und anderer immaterieller Rechte Dritter verantwortlich.

(4) Die ANBIETERIN kann die Erstellung der Software verweigern, wenn hierdurch gegen Gesetze, Verbote oder andere Auflagen verstoßen wird und insbesondere Rechte Dritter dieser entgegenstehen.

(5) Nach Fertigstellung der Software wird diese, welche durch ein proprietäres Passwort geschützt ist, dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. Die Software wird nur im ausführbaren Code und ohne Dokumentation übergeben. Diese wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder Teilleistung durch Übersendung eines Links im jeweiligen App-Store (Google PLAY-und iOS App-Store) anzeigen. Die Abnahmevoraussetzungen liegen vor, wenn die ANBIETERIN dem Kunden die Software gemäß vertraglicher Vereinbarung zur Verfügung stellt. Der Kunde prüft innerhalb von sieben Werktagen die Abnahmefähigkeit der Software. Wenn die Software in allen essentiellen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt, hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Wenn der Kunde sich innerhalb der sieben Werktage überhaupt nicht erklärt, gilt sie als abgenommen. Erklärt der Kunde nicht die Abnahme, so hat der Kunde der ANBIETERIN schriftlich eine konkrete Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel mitzuteilen. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat die ANBIETERIN eine mangelfreie und abnahmefähige Software der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen. Der Kunde prüft sodann innerhalb von fünf Werktagen nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können. Wenn die Software die Prüfung durch den Kunden erfolgreich bestanden hat, hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Wenn der Kunde sich innerhalb der fünf Werktage überhaupt nicht erklärt, gilt sie als abgenommen. Eine Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Mängel ist durch den Kunden nicht möglich. Mängel sind dann als unwesentlich anzusehen, wenn die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch die ANBIETERIN. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzulisten.

(6) Die ANBIETERIN leistet dafür Gewähr, dass die Software vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Die Funktionalität der Software kann nur unter den Bedingungen gewährt werden, die bei der Entwicklung gegenständlich waren (z. B. Betriebssystem). Die Gewährleistung erlischt für solche Software, die der Kunde ändert oder in die oder deren Systemumgebung er ohne Rücksprache mit der ANBIETERIN eingreift. Ausgenommen hiervon sind Eingriffe die nachweislich nicht im Zusammenhang mit der Mängelmeldung stehen. Die ANBIETERIN leistet für Mängel der Software zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Für den Fall, dass der ANBIETERIN die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen des Haftungsausschlusses (gemäß I. § 11) statt der Leistung verlangen. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Software. Hinsichtlich etwaiger Ansprüche, die auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten der ANBIETERIN, die auf Verletzung einer von der ANBIETERIN abgegebenen Garantie oder auf Arglist gestützt werden, und bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(7) Bei der Verwendung der Software durch den Kunden wird dieser dafür Sorge tragen, dass nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen und die ANBIETERIN auf deren erstes Anfordern von sämtlichen gegen sich gerichteten Ansprüchen Dritter freigestellt wird, die auf einen rechtswidrigen Einsatz der Software beruhen. Die ANBIETERIN wird von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die durch einen nicht vertragsgemäßen Einsatz der Software durch den Kunden begründet sind. Der Kunde trägt sämtliche der ANBIETERIN für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter beruhen, sofern er die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(8) Bei der Einbeziehung von Inhalten oder Diensten Dritter (z.B. Social Media Plattformen) ist der Vertrag zwischen dem Kunden und ANBIETERIN von den Regelungen der Vereinbarung mit dem Dritten abhängig. Falls die Inhalte oder Dienste durch den Dritten eingeschränkt oder eingestellt werden, trifft die ANBIETERIN insoweit keine Verantwortung, sofern es sich nicht um einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der ANBIETERIN handelt. Werden Gebühren für das Bereitstellen der Inhalte oder Dienste durch den Dritten eingeführt, steht der ANBIETERIN das Recht zu, die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Inhalte oder Dienste nach erfolgter Rücksprache fortsetzen möchte und die Gebühr zu Lasten der ANBIETERIN gehen würde.

(9) Die Entscheidung über die Aufnahme einer Software in den jeweiligen App-Store (Google PLAY- und iOS-App-Store) trifft der Betreiber des jeweiligen App-Stores in eigener Verantwortung. Auf diese Entscheidung hat die ANBIETERIN keinen Einfluss. Mit Einreichen bei den jeweiligen App-Stores unterliegt die Software den für diesen App- Store geltenden Bedingungen. Diese können beim jeweiligen App-Store eingesehen werden. Die ANBIETERIN ist berechtigt, für den Kunden die nach den Bedingungen des jeweiligen App-Stores zu übertragenden Nutzungsrechte zu übertragen und die Bedingungen des jeweiligen App-Stores zu akzeptieren. Die Löschung von Software richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen App-Stores. Nach Kündigung des Vertrages oder wenn der Kunde um Löschung einer Software bittet, wird die Löschung der Software veranlasst. Bezahlte Gebühren, insbesondere für Erstellung und Einreichung von Software, können bei Ablehnung durch den jeweiligen App-Store nicht erstattet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Software aus Gründen, die nicht von der ANBIETERIN zu vertreten sind, vom App-Store nicht angenommen werden.

(10) Die ANBIETERIN darf die Software oder Teile davon für Eigenwerbung nutzen sowie Kunden als Referenz angeben. Der ANBIETERIN wird das Recht eingeräumt in der der Software des Kunden als Urheber genannt zu werden. Neben dem (c)-Vermerk darf die ANBIETERIN in der Software des Kunden einen direkten Hyperlink auf die eigene Internetpräsenz einrichten.

(11) Für die Dauer der Vertragslaufzeit erwirbt der Kunde bei der ANBIETERIN ein einfaches Nutzungsrecht für die ihm zur Verfügung gestellte Software, welches nicht an Dritte übertragen werden kann. Insoweit wird auf die Bestimmungen von II. § 4 Abs. 1 verwiesen. Ein Anspruch auf Überlassung auf die bei der Erstellung entstehenden Quell- Codes oder andere Daten steht dem Kunden nicht zu.

(12) Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Software eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte auf seiner Software weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen.

(13) Hat nur der Kunde die erforderlichen Administratorenrechte für die eingestellte Software, so ist der Kunde für deren Inhalt allein verantwortlich.

(14) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Kopien von überlassener Software nicht weiter verwendet und vom Kunden gelöscht.

III. Besondere Bedingungen zu den Leistungspaketen

§ 1 unit card Basis Modell

Die Laufzeit des jeweiligen unit card Basis Modells richtet sich nach der zwischen den Parteien vereinbarten Vertragslaufzeit, die mindestens ein 1 Jahr beträgt. Wird es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragslaufzeitende gekündigt, verlängert es sich um ein weiteres Vertragsjahr. Mit Kündigung des unit card Basis Modells, enden automatisch auch ALLE weiteren Optionen. Das Paket beinhaltet : Support und Ersteinführung, Darstellung des Unternehmens auf den Kunden-Einkaufs-Tarifcheck-und Buchungsportalen „meine-deals“ + „direktbucher-hotel“ + „tarifcheck24.online“. Marketingbaustein Deal Angebote,

Bonus auf Onlineumsätze von eigenen Kunden die sich unter Nutzung einer Codierung kostenlos registrieren , Budgetneutrale Kundengutscheine, Suchmaschinenoptimierung durch den Link einer systemrelevanten Seite, Digitaler Wegweiser zum eigenen Unternehmen,

§ 2 unit card Basis Modell -gesponsert-

Die Bedingungen des unit card Basis Modell -gesponsert- sind identisch zu den Bedingungen gemäß § 1. Der Unterschied liegt darin, dass es sich um eine gesponserte Teilnahme des Sponsers „tarifcheck24.online“ handelt. Der Kunde nutzen hier die Vorteile der Checkportale „tarifcheck24.online“ + „krankenkassencheck24.online“ + „bauficheck24.online“. Bedingung für das Sponsoring ist der Check und die anschließende Betreuung der Versicherungs- und Energietarife. Damit verbunden erhält der Kunde zusätzlich eine 500 € Einspargarantie, die sich aus der Optimierung der Kundenverträge mindestens ergeben. Die Einspargarantie bezieht sich auf einen Haushalt mit mindestens 2 beitragspflichtigen privaten und/oder gesetzlichen Kranken, mindestens 4 Sach/Haftpflicht/Unfall/Geschäfts- und mindestens 1 KFZ Versicherung. Die durchschnittlich erzielte Optimierung liegt derzeit bei € 1.174,-. Für den Fall, dass die Garantie von € 500 nicht erreicht wird, garantiert tarifcheck24.online den einmaligen Ausgleich des Differenzbetrages . Für einen Single Haushalt reduziert sich die Einspargarantie durch nur 1 mögliche Krankenversicherung auf € 250,-.

§ 3 unit card Premium Modell

Die Laufzeit des jeweiligen unit card Premium Modells richtet sich nach der zwischen den Parteien vereinbarten Vertragslaufzeit, die mindestens ein 1 Jahr beträgt. Wird es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragslaufzeitende gekündigt, verlängert es sich um ein weiteres Vertragsjahr. Mit Kündigung des unit card Premium Modells, enden automatisch auch ALLE weiteren Optionen. Das Paket beinhaltet: Support und Ersteinführung, Darstellung des Unternehmens auf den Kunden-Einkaufs-Tarifcheck-und Buchungsportalen „meine-deals“ + „direktbucher-hotel“ + „tarifcheck24.online“. Marketingbaustein Deal Angebote, Bonus auf Onlineumsätze von eigenen Kunden die sich unter Nutzung einer Codierung kostenlos registrieren , Budgetneutrale Kundengutscheine, Suchmaschinenoptimierung durch den Link einer systemrelevanten Seite, Digitaler Wegweiser zum eigenen Unternehmen, die Gestaltung einer neuen Social Media Plattform oder vorhandenen Social Media Plattform und garantiert die Rechtssicherheit der von der ANBIETERIN eingestellten Inhalte. Für das Design der Social Media Plattform wird eine Freigabe beim Kunde abgefragt. Alle folgenden Medien werden auf Grundlage dieses Designs gestaltet und benötigen nicht zwingend eine erneute Freigabe. Die Änderung vorhandener Grafiken oder die Erstellung neuer Grafiken bei allen im Premium Modell enthaltenen Medien wird mit einer Pauschale von 50,- € netto berechnet. Zur Verwaltung der Seite muss der Kunde eine private Social Media Plattform besitzen – bei einer vorhandenen Social Media Plattform muss er die Administratorenrechte an die ANBIETERIN übertragen. Weiterhin beinhaltet das Paket die Erstellung einer eigenen App inkl. Wunschnamen (max. 12 Zeichen). Die App wird für Google PLAY- und iOS-App-Store bereitgestellt. Das Einspielen der App in die jeweiligen App-Stores dauert ab Beauftragung an den jeweiligen App-Store voraussichtlich 2-4 Wochen, die Dauer hängt vom Anbieter des jeweiligen Betriebssystems bzw. App-Stores ab und kann abweichen. Auf Wunsch des Kunden können zu den Standard Inhalten 1 zusätzlicher Tapp, ein Fahrschul-Quiz, sowie ein Bundesliga-Tippspiel hinzugefügt werden. Die Inhalte des zusätzlichen Tapps werden vom Kunden – mobilfähig – bereitgestellt.

§ 4 unit card Option Marketing Homepage (im Premium Modell enthalten)

Die unit card Option Marketing Homepage beinhaltet die Erstellung einer Website mit eigener kostenloser Wunsch-First- Level-Domain – je nach Verfügbarkeit unter Beachtung der jeweiligen Registrierungsvoraussetzungen und -bedingungen der betreffenden Registrare. Für die Pflege der Inhalte über eine Social Media Plattform ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Basis Inhalte entsprechen denen der App. Möchte der Kunde seine eigene vorhandene Domain für die unit card Site verwenden, so kann er diese an die ANBIETERIN übertragen. Sie bleibt dabei jederzeit Eigentum des Kunden und wird bei Vertragsende zurück übertragen. Alternativ kann der Kunde die Benutzerkontodaten seines Providers an die ANBIETERIN übertragen um eine Nameserver Änderung durchführen zu lassen.

§ 5 unit card Premium Modell -gesponsert-

Die Bedingungen des unit card Premium Modell -gesponsert- sind identisch zu den Bedingungen gemäß § 3. Der Unterschied liegt darin, dass es sich um eine gesponserte Teilnahme des Sponsers „tarifcheck24.online“ handelt. Der Kunde nutzen hier die Vorteile der Checkportale „tarifcheck24.online“ + „krankenkassencheck24.online“ + „bauficheck24.online“. Bedingung für das Sponsoring ist der Check und die anschließende Betreuung der Versicherungs- und Energietarife. Damit verbunden erhält der Kunde zusätzlich eine 500 € Einspargarantie, die sich aus der Optimierung der Kundenverträge mindestens ergeben. Die Einspargarantie bezieht sich auf einen Haushalt mit mindestens 2 beitragspflichtigen privaten und/oder gesetzlichen Kranken, mindestens 4 Sach/Haftpflicht/Unfall/Geschäfts- und mindestens 1 KFZ Versicherung. Die durchschnittlich erzielte Optimierung liegt derzeit bei € 1.174,-. Für den Fall, dass die Garantie von € 500 nicht erreicht wird, garantiert tarifcheck24.online den einmaligen Ausgleich des Differenzbetrages . Für einen Single Haushalt reduziert sich die Einspargarantie durch nur 1 mögliche Krankenversicherung auf € 250,-.

§ 6 unit card OnTop Option

Die Laufzeit der unit card OnTop Optionen richtet sich nach der zwischen den Parteien vereinbarten Vertragslaufzeit, die mindestens ein 1 Monat beträgt. Werden sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragslaufzeit Ende gekündigt, verlängern sie sich um einen weiteren Vertragsmonat. Weiterhin kann diese Option auch für einen festen Zeitraum gebucht werden. Ist dies der Fall, endet die Option danach automatisch. Die ANBIETERIN unterstützt den Kunden bei der Integration von weiteren digitalen Projekten. Die Inhalte wie z.B. die Begleitung von Social Media Plattform Postings oder die Einrichtung eines ebay Shops sind vom Kunden vorzugeben und müssen mobilfähig sein. Weiterhin gibt es folgende Buchungsmöglicheiten:

• 4 oder 8 zusätzliche Social Media Plattform Postings

• Anfertigung von individuellem Bildmaterial auf Kundenwunsch (max. 2 Bilder monatlich)

• Programmieren von Websites bzw. komplizierter Anwendungen auf Anfrage

• Erstellung von Promotions (animierte Texte und Bilder im vorgegeben Format)

• Social Media Schulung durch geschultes Fachpersonal

• Erstellung von Grafiken für Promotion

• Erstellung und Begleitung eines Online Shops

• Werbetexte für Beaconwerbung

• EasyPay

Für die Vergabe dieser Auftragsprojekte erstellt unit card in Abhängigkeit von dem Auftragsvolumen ein detailliertes Angebot, dass vom Kunden freizugeben ist.

§ 7 unit card Ergänzungsprodukt Apptrailer und Imagefilm

Der Kunde erhält ein eigens für seine APP angefertigtes Video inkl. Lizenzrechte zur Weiterverwendung. Die Länge des Videos beträgt mindestens 1.30 min und ist abhängig vom App-Umfang. Der Kunde kann nach Fertigstellung des Videos zweimalig Inhaltliche Änderung beantragen. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen den von der ANBIETERIN angebotenen Modulen zu wählen. Die Auswahl des Moduls ist bindend. Jeder weitere Änderungswunsch wird mit einer Pauschale von 50,- € berechnet. Der Inhalt des Films ist die von der ANBIETERIN erstellte App des Kunden. Inhaltliche und zeitliche Änderungen über die vorgegebene Form und das ausgewählte Modul hinaus sind nicht gestattet. Bei dem unit card Imagefilm fährt das Film-Team der ANBIETERIN direkt zum Kunden vor Ort und stellt das Unternehmen und seine Produkte vor. Der Kunde kann nach Fertigstellung des Videos zweimalig Inhaltliche Änderung fordern. Ausgeschlossen sind Änderungen am gedrehten Filmmaterial. Bestätigte Termine für den Dreh des Videos können bis 48 Stunden vor Beginn der Dreharbeiten geändert werden. Bei Terminen die innerhalb der 48 Stunden vor Drehbeginn abgesagt werden entstehen Mehrkosten von 300,- €, die der Kunde zu tragen hat. Die dreh-notwendigen Gegebenheiten werden bei Terminvergabe festgehalten und liegen in der Verantwortung des Kunden. Spätere Änderungen des Drehplans sind nicht möglich. Für die Vergabe der Ergänzungsprojekte Apptrailer und Imagefilm erstellt unit card in Abhängigkeit von dem Auftragsvolumen ein detailliertes Angebot, dass vom Kunden freizugeben ist.

IV. Werberichtlinien

Die Werberichtlinien der ANBIETERIN gelten für alle Werbeinhalte und kommerziellen Inhalte, die im Rahmen der durch den Kunden genutzten Leistungspakete in den Diensten der ANBIETERIN eingestellt oder dort direkt oder indirekt sonst bereitgestellt.

§ 1 Allgemeines

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sie sämtliche geltende Gesetze und Vorschriften einschließlich Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Öffentlichkeits-, Jugendschutz-, oder andere Persönlichkeits- sowie Eigentumsrechte kennen und diese einhalten. Werbeinhalte dürfen keine nicht jugendfreien Inhalte aufweisen. Dazu zählen Nacktheit oder die Darstellung von Personen in expliziten bzw. zweideutigen Positionen oder Handlungen, die übermäßig anstößig oder sexuell provokant sind. Gleiches gilt für schockierende, sensationsheischende, respektlose oder sonst herabwürdigende oder übermäßig Gewalt darstellende Inhalte. Die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen und der Werberichtlinien kann zu einer disziplinierenden Maßnahme oder Kündigung wie auch der Entfernung der geschalteten Werbemaßnahme und der Kündigung des Kontos und Leistungsvertrages durch die ANBIETERIN mit dem Kunden einschließlich einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verfolgung des Verstoßes führen.

(2) Die ANBIETERIN behält sich das Recht vor, einzelne Werbeinhalte und nach alleinigem Ermessen abzulehnen, zu genehmigen bzw. zu entfernen, wenn ein Vertrags- oder Rechtsverstoß vorliegt.

§ 2 Verbotene Inhalte

(1) Werbeinhalte dürfen keine gesetzeswidrigen oder sittenwidrige Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten darstellen, unterstützen oder hervorheben. Werbeinhalte, die sich an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten, dürfen keine Produkte, Dienstleistungen oder Inhalte hervorheben, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. die die ausgewählten Altersgruppen ausnutzen, irreführen oder unzulässigen Druck auf sie ausüben und insbesondere keine übermäßigen Einkommen oder sonstigen Vorteile versprechen.

(2) Werbeinhalte dürfen nicht für den Verkauf oder die Nutzung folgender Produkte oder Leistungen werben:

• Die Bewerbung rechtswidriger Vertriebssysteme wie z.B. illegaler progressiver Schneeball-system oder Pyramidensysteme; betrügerische, falsche oder irreführende Inhalte, darunter täuschende Behauptungen, betrügerische Angebote oder Geschäftspraktiken.

• Illegal Drogen oder sonstige illegale Rauschmittel; • Verschreibungspflichtige Arzneimittel

• Nicht verkehrsfähige Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetikprodukte, Arzneimittel oder Medizinprodukte • Waffen, Munition, Sprengstoffe;

• Werbeinhalte, die für Offline- oder Online-Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele oder Lotterien (einschließlich Online-Casinos, Sportwetten, Bingo- oder Pokerspiele) um echtes Geld werben bzw. diese unterstützen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung zugelassen.

• Werbeinhalte für illegale Finanzanlage- oder Beteiligungsprodukte

• Erwachsenenprodukte oder -dienstleistungen(außer Werbeinhalte für Familienplanung und Empfängnisverhütung).

• Politische oder Religiöse Werbeinhalte oder sonstige Inhalte, die kontroverse politische oder soziale Themen für kommerzielle Zwecke ausnutzen.

• Terroristische Propaganda

• Inhalte, die direkt oder indirekt persönliche Eigenschaften suggerieren. Dazu zählt das direkte oder indirekte Suggerieren oder Implizieren in Bezug auf Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Glaube, Alter, sexuelle Orientierung oder Praktiken, Geschlecht, Behinderung, Gesundheitszustand (dies gilt sowohl für die physische als auch für die geistige Gesundheit), finanzielle Situation, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Vorstrafen oder Namen von Personen.

(3) Die ANBIETERIN weist auf ihr Hausrecht hinsichtlich der Nutzung ihrer Internetplattform hin und behält sich ausdrücklich die unverzügliche Sperrung des Kunden sowie sämtlicher durch jenen genutzten kostenpflichtigen Produkten und Leistungen vor, sofern gegen eine der in (2) geregelten Pflichten oder sonst gegen geltendes Recht oder die nachstehenden Regeln verstoßen wird:

• Audiomaterial und Flash-Animationen, die ohne persönliche Interaktion automatisch abgespielt werden.

• Nicht funktionierende Zielseiten. Dies beinhaltet Zielseiten, die die Möglichkeit der betreffenden Person, diese Seite zu verlassen, einschränken.

• Beleidigen, Belästigen, Bedrohen, Verängstigen, Verleumden, Inverlegenheit-Bringen anderer Kunden, Mitarbeiter oder Vertriebspartner von der ANBIETERIN;

• Verbreitung von Inhalten, die sexuelle oder pornografische Handlungen zeigen bzw. sexuell eindeutiges Material enthalten.

• Verlinkung zu oder Installation der kostenpflichtigen Produkte und/oder Leistungen auf Seiten, die unerlaubtes Glücksspiel zum Gegenstand haben,

• Verbreiten von unwahren Behauptungen über Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, soziale Stellung anderer Kunden, Mitarbeiter oder Vertriebspartner von der ANBIETERIN;

• Verbreiten von unwahren Behauptungen über die ANBIETERIN;

• Vorgeben, ein Mitarbeiter der ANBIETERIN oder eines verbundenen Unternehmens oder Partners der ANBIETERIN zu sein;

• Verwenden von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musikstücken, Sounds, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten und Kennzeichen ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Gesetz oder Rechtsvorschrift;

• Ausnutzen von Fehlern in der Programmierung (sog. Bugs);

• Ergreifen von Maßnahmen, die zur übermäßigen Belastung der Server führen und/oder den Spielablauf für andere Kunden massiv beeinträchtigen können;

• Hacking oder Cracking sowie die Förderung oder Anregung von Hacking oder Cracking;

• Verbreitung gefälschter Software sowie die Förderung oder Anregung der Verbreitung gefälschter Software;

• Hochladen von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder zerstörte Daten enthalten;

• Nutzen oder Verbreiten von „Auto“-Softwareprogrammen, „Makro“- Softwareprogrammen, oder anderen „cheat utility“-Softwareprogrammen;

• Modifizieren des Dienstes oder Teilen daraus;

• Benutzen von Software, die sogenanntes „Datamining“ ermöglicht oder auf andere Weise im Zusammenhang mit dem Spiel stehende Informationen abfängt oder sammelt;

• Stören von Übertragungen von und zu den Dienste-Servern und dem Websiteserver;

• Eindringen in die Dienste-Server oder Websiteserver.

Stand der AGB: 30.11.2017